Zum einen, dass meine Nennung in der thailändischen Geburtsurkunde als Vater quasi keine Bedeutung hat. Meine Freundin hat das alleinige Sorgerecht - das hatte ich auf dem Ampoe anders verstanden. Wichtig ist das letztlich nur dann, wenn Mam verunglücken würde und ich dann praktisch ohne Rechte bezüglich Calvin dastünde!
Mir wurde daher geraten, dass ich auch eine thailändische Vaterschaftsanerkennung mache - was allerdings im Falle einer kurzfristig geplanten Heirat nicht nötig ist.
Die nächste Neuigkeit war, dass Calvins Name (er hat meinen Nachnamen) so in Deutschland eigentlich nicht möglich ist, weil da bei nicht verheirateten automatisch der Name der Mutter zur Geltung kommt. Aber mit eine einfachen Erklärung, die wir gleich mitgemacht haben, wurde das Problem aus der Welt geschafft und Calvin hat ab jetzt auch für Deutschland meinen Namen.
Die positivste Neuigkeit war, dass Calvin sein Leben lang beide Staatsbürgerschaften hat - also einen deutschen und einen thailändischen Pass besitzen kann. Ich war davon ausgegangen, dass er sich mit 18 entscheiden muss. Dies ist aber nur der Fall für Kinder, die die deutsche Nationalität durch den Geburtsort erhalten (die Eltern also beide Nicht-Deutsche sind). Da Calvin aber die Nationalität durch Abstammung von einem Deutschen hat, darf er sie auch immer behalten.
| Der Junge hat ein Glück! |
Die Formalitäten waren schnell erledigt und per Dolmetscher auch parallel übersetzt. Die Formalitäten haben 1.500 Baht gekostet, für die Urkunde kommen noch mal 10 € hinzu, die vom Standesamt direkt berechnet werden. (Die Übersetzungen waren das teuerste am Ganzen...)
Morgen gehen die Unterlagen an das Standesamt Berlin I und wir können dann auch schon Calvins deutschen Pass (mit seinem "neuen" Namen) beantragen.
Einen kleinen Wermutstropfen gab es aber auch noch: Ich ging davon aus, dass eine Reise nach Deutschland für Mam nun als Begleitperson von Calvin, einem deutschen Staatsbürger, kein Problem sei. Aber auch in diesem Fall gelten die selben Bestimmungen und die Rückkehrwilligkeit muss nachgewiesen werden. Aber da auch ich als Vater hier meinen Lebensmittelpunkt habe, sollte es einfacher sein als für eine Freundin, die vom in Deutschland lebenden Freund eingeladen wird.
Wir werden es sehen, wenn es so weit ist...
Auch ich hatte im Januar 2010 in BKK die Deutsche Vaterschaftsanerkennung bei der Deutschen Botschaft unterzeichnet.
AntwortenLöschenDa war er noch ungebohren - also im pränatalem Stadium.
Nunmehr konnte meine Thailändische Freundin und Mutter unseres mittlerweile 1 jährigen Sohnes Thairon( also nicht verheiratet )sofort das Visum zur Familienzusammenführung beantragen, was dann auch umgehend und kostenfrei gewährt wurde.
Also war ein Nachweis zur Rückkherwilligkeit, nicht erforderlich. Sie hat nun zunächst den 3 jährigen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubniss.
Die Übersetzungen ( was das teuerste an der ganzen Geschichte war ) hatten wir bei Kiesow und Schottstädt, neben der Botschaft vornehmen lassen.
Wir waren auch bei Kiesow.
AntwortenLöschenDa wir aber hier in BKK bleiben wollen, beantragen wir ja nur ein Urlaubsvisum, wenn es dann mal nach Deutschland gehen soll. Aber auch da hatte ich vorher gehört, dass das kein Probelm mehr sein sollte. Wir werden sehen, wenn es soweit ist.